Postulat für einen verkehrsfreien Landhausquai
Antwort des Stadtpräsidenten Kurt Fluri mit Antrag auf Erheblicherklärung
Postulat der SP-Fraktion der Stadt Solothurn, Erstunterzeichner Adrian Würgler sowie Mit-unterzeichnerinnen und Mitunterzeichner, vom 27. Mai 2008, betreffend die Zeit ist reif für eine
„echte“ Begegnungszone am Landhausquai; Weiterbehandlung:
Die SP-Fraktion der Stadt Solothurn, Erstunterzeichner Adrian Würgler sowie Mitunterzeichnerin-nen und Mitunterzeichner, hat am 27. Mai 2008 folgendes Postulat mit Begründung eingereicht:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu prüfen,
wie am Landhausquai eine «echte Begegnungszone» geschaffen werden kann,
wie und zu welchen Zeiten die westliche Verkehrsschlaufe der Altstadt (Landhausquai - Schaal-gasse - Löwengasse - Gerberngasse - Hauptgasse - Stalden) für den motorisierten Verkehr ge-schlossen
werden kann und wie die Sperrung des Landhausquais mit geeigneten Mitteln zu voll-ziehen ist (z.B. Poller).
Dabei ist sicherzustellen, dass die örtlichen Gewerbebetriebe sowie die Veranstalter und Betreiber im Landhaus in Spezialfällen während der Ladenöffnungszeiten Warentransporte durchführen kön-nen und
die Zufahrt für Anwohner und Mieter von Park- und Tiefgaragenplätzen jederzeit gewähr-leistet ist (z.B. über die Theatergasse).
Begründung
Die SP der Stadt Solothurn befürwortet grundsätzlich die Idee einer Begegnungszone. Es ist in der gegenwärtigen Situation aber unbedingt notwendig, die herrschenden Missstände zu beheben ─ sonst
verliert der Landhausquai seine Attraktivität und Einzigartigkeit.
Daher hat die SP-Fraktion bereits vor drei Jahren eine Petition und vor zwei Jahren eine Motion eingereicht, deren Ziel es war, den Landhausquai möglichst oft verkehrsfrei zu halten, ohne dabei die
Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner und des Gewerbes zu beeinträchtigen. Der damalige Vorstoss ─ umgewandelt in ein Postulat ─ wurde mit Stichentscheid des Stadtpräsiden-ten abgelehnt.
Passiert ist seither nichts.
Die Situation ist heute eher noch schlimmer als damals ─ zumal gegenwärtig mehr Beizen, Bars und im Bregger-Haus bald auch Restaurants mit ihren Kundinnen und Kunden den Landhausquai beleben. Dies
führt jedoch auch regelmässig zu Konflikten zwischen Landhausquaigeniessern und Landhausquaibefahrern.
Auch begegnet man in der Begegnungszone am Landhausquai in erster Linie wild parkierten Autos und den dazu gehörenden Mackern. Zudem werden die Anwohnerinnen und Anwohner in der Nacht trotz
Fahrverbot für Autos und Motorräder regelmässig durch Motorenlärm belästigt.
Der SP-Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass im Sinn des Postulates geeignete Massnahmen möglichst rasch geprüft und umgesetzt werden.“
Das Stadtpräsidium nimmt, nach Rücksprache mit der Planungskommission, dem Stadtbauamt, der Stadtpolizei, dem Rechts- und Personaldienst sowie der Stadtvereinigung Solothurn wie folgt Stellung:
Im Wesentlichen handelt es sich beim vorliegenden Postulat um eine Thematik, die schon mit einer am 12. April 2005 eingereichten Petition und einer Motion der SP-Fraktion der Stadt Solothurn vom 5.
Mai 2006 angesprochen worden war. Die Petition forderte von der Stadtregierung folgende Massnahmen:
„- Durchsetzung der bestehenden Parkverbote am Landhausquai
- Durchsetzung des Nachtfahrverbots am Landhausquai
- Laufende Überprüfung der Situation und der Wirksamkeit dieser Massnahmen“
Die Motion ihrerseits stellte folgende Forderungen:
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt:
– Am Landhausquai eine "echte Begegnungszone" zu schaffen.
– Die westliche Verkehrsschlaufe Landhausquai - Schaalgasse - Löwengasse - Gerbern¬gasse - Hauptgasse - Stalden nachmittags ab 13:30 Uhr für den motorisierten Verkehr zu
schliessen.
– Die Sperrung des Landhausquais mit geeigneten Mitteln durchzuführen (z.B. Poller).
Dabei ist sicherzustellen, dass:
– die örtlichen Gewerbebetriebe sowie die Veranstalter und Betreiber im Landhaus in Spezialfäl-len auch nach 13.30 Uhr Warentransporte durchführen können;
– die Zufahrt für Anwohner und Mieter von Park- und Tiefgaragenplätzen gewährleistet ist (z.B. über die Theatergasse).“
Das Stadtpräsidium beantwortete am 12. September 2006 die zitierte Motion wie folgt:
„Seit der "Entdeckung" des Aareraumes als Lebensraum ─ wir erinnern uns an die heftigen Diskus-sionen um den Aaresteg sowie an das daraus folgende, zusammen mit dem Kanton erarbeitete Aareraumkonzept
und kennen die erfreulichen Attraktivierungen des Kreuzackerquais und des Rit-terquais sowie den im Bau begriffenen Fussgängersteg unterhalb der Rötibrücke sowie das aus drei Teilen bestehende
Projekt Seminarmeile ─ bildet auch der Landhausquai in verschiedener Hinsicht ein Diskussionsthema: Einerseits hat auch er eine erfreuliche Belebung erfahren, denken wir an die Bewirtschaftung des
kleinen Platzes oberhalb der Aaretreppe westlich des Landhauses oder an die zahlreichen Veranstaltungen und Aktivitäten zusammen mit den Gastwirtschaftsbetrie-ben und der Jugendherberge, anderseits
aber auch Anlass zu Reklamationen und weitergehenden Forderungen gegeben. Darunter fallen einerseits unerfreuliche Erscheinungen im Zusammenhang mit Massierungen von in der Regel von auswärts und
erst zu später bzw. früher Stunde zugezoge-nen und gewaltbereiten Gruppierungen sowie an die trotz Begegnungszone weit verbreitete Falschparkiererei und den oftmals zu schnellen Renommier- und
anderen unnötigen Verkehr auf der Route Landhausquai - Schaalgasse - westliche Hauptgasse - Stalden.
Als Folge der ersten Gruppe von negativen Ereignissen hat am 11. Mai 2006 eine Aussprache zwi-schen Vertreterinnen und Vertretern der Anwohnerschaft, des Gewerbes, der Jugendherberge und der
Gaststätten am Landhausquai sowie der Stadtverwaltung stattgefunden. Zur Verbesserung der Situation wurden verschiedene Massnahmen besprochen und zum Teil inzwischen auch bereits umgesetzt
(Bewirtschaftung auch des Trottoirs der Aare entlang), anderes ist noch in Abklärung, so zum Beispiel auch das Aufmalen von Spielen am Landhausquai.
Die Motion befasst sich nun mit dem zweiten Thema, das immer wieder Anlass zu Reklamationen gibt. Die seit dem 24. April 2006 herrschende Begegnungszone am Landhausquai und das damit zusammenhängende
Parkverbot und die Tempolimite können aufgrund der bekannten Engpässe seitens der Stadtpolizei nicht genügend konsequent vollzogen und gegebenenfalls deren Verlet-zung sanktioniert werden.
Es ist zum einen sehr fragwürdig, bereits kurz nach Inkraftsetzung der Begegnungszone wieder einen Regimewechsel vorzunehmen. So wäre zumindest das Aufmalen eines Schach- oder ande-ren Spiels an der
Stelle abzuwarten, an der eben sehr häufig widerrechtlich parkiert wird.
Ein Fahrverbot hätte aber auch erhebliche Auswirkungen auf das Gewerbe an der Schaalgasse und an der westlichen Hauptgasse sowie am Stalden. Wie bereits früher lehnen wir auch heute eine Sperrung
dieser Schlaufe ab. Zumindest wären die entsprechenden Gewerbebetriebe und nicht bloss diejenigen am Landhausquai anzuhören. Gewerbeverband und Stadtvereinigung wären ebenfalls in die Vernehmlassung
einzubeziehen, hat doch bekanntlich die Vergrösserung der Fussgängerzone auch für das übrige Innenstadtgebiet Auswirkungen, und vor allem ─ wie wir das aus anderen Städten kennen ─ kann eine
Fussgängerzone auch zu gross dimensioniert sein, so dass nicht eine Belebung, sondern im Gegenteil eine Verödung der Innenstadt die Folge sein kann.
Eine andere Frage ist die Regelung des Zuganges für die Bedürfnisse und Nutzungen der Semi-narmeile, der zufahrtsberechtigten Anwohnerinnen und Anwohner und der Gewerbebetriebe. Die vorgeschlagene
Lösung mit einem Poller oder einer anderen festen Verankerung ist nicht so ein-fach, wie es tönt. Sie mag zwar die einzige wirkungsvolle Lösung sein, gleichzeitig ist sie jedoch kaum machbar, da der
Personenkreis, dem eine Zufahrt gewährt werden müsste, bereits heute sehr gross ist. Die Gäste der Jugendherberge müssen, wie andere Hotelbesucher, zur Jugi vorfah-ren können, müssen aber nach dem
Ausladen ihr Fahrzeug auch wieder wegstellen. Zudem müss-te jedes Notfall- und jedes Taxifahrzeug sowie sämtliche "Berechtigte" der Altstadt im Raum Schaalgasse, Hauptgasse, Stalden, die Möglichkeit
zum Senken des Pollers haben. Hier besteht ein grosser Unterscheid zur durch einen Poller gesperrten Durchfahrt zwischen östlicher Hauptgas-se und dem Zeughausplatz, weil dort die beiden angrenzenden
Bereiche trotzdem schlaufenförmig angefahren werden können. Mit der Wiedereröffnung des Landhauses und vor allem mit der voll-ständigen Betriebsaufnahme der Seminarmeile werden sich natürlich auch
die Fahrten zum und vom Landhaus noch erhöhen. Dieser Vielzahl von Personen bzw. Institutionen eine Berechtigung zum Versenken des Pollers abzugeben, wäre sehr aufwändig und schwer
kontrollierbar.
Zusammenfassend empfehlen wir, die Motion nicht als erheblich zu erklären, weil sie
– kurz nach Einführung der Begegnungszone überstürzt ist;
– allenfalls andere Massnahmen auf dem Landhausquai, wie zum Beispiel das Aufmalen von Spielen, positive Auswirkungen im Sinne der Motion haben können;
– rein technisch und ablaufmässig in Anbetracht der Vielzahl der notwendigen Zufahrtsberechti-gungen sehr aufwändig bis kaum durchführbar wäre;
– einseitig die Sicht des Landhausquais wahrnimmt und die Auswirkungen auf die Schaalgasse, die westliche Hauptgasse und den Stalden nicht berücksichtigt und die dort anliegenden
Ge-werbebetriebe sowie die entsprechenden Interessengruppierungen noch nicht zum Vorhaben Stellung nehmen konnten;
– die möglichen negativen Auswirkungen einer zusätzlichen Erweiterung der Innenstadtsperre nicht abgeklärt hat und darüber hinweg sieht.“
Im Laufe der Diskussion wurde die Motion vom Erstunterzeichner in ein Postulat umgewandelt, das anschliessend bei einem Stimmengleichstand von 15 gegen 15 Stimmen mit Stichentscheid des
Stadtpräsidenten nicht erheblich erklärt worden war.
Nun geht es um die Beurteilung eines Vorstosses, der zum Vornherein in der Form eines Postula-tes, also eines Prüfungsauftrages an die Verwaltung, eingereicht worden ist.
Heute besteht für den Landhausquai eine Begegnungszone. In der Zeit von 19.00 Uhr bis 06.00 Uhr besteht zudem ein Fahrverbot für Mofas, Motorräder und Personenwagen. Bei der Prüfung weitergehender
Einschränkungen, insbesondere für den motorisierten Verkehr, ist zu berücksichti-gen, dass sämtliche öffentlichen Strassen im Altstadtbereich nach Strassenquartierplan „Ge-schäftsstrassen“ sind.
Geschäftsstrassen sind Erschliessungs- oder Sammelstrassen. Das heisst also, die Funktion dieser Strassen ist die Erschliessung der angrenzenden Liegenschaften. Öffent-liche Strassen stehen nach
Strassenverkehrsgesetzgebung auch allen Benützerkategorien offen, soweit dies nicht durch geeignete und verhältnismässige Verkehrsmassnahmen beschränkt wird. Unsere Geschäftsstrassen haben
selbstverständlich die berechtigten Erschliessungsansprüche sämtlicher in der Altstadt zulässigen Nutzungsarten zu erfüllen und beispielsweise nicht nur dieje-nigen der Restaurationsbetriebe entlang
des Landhausquais, dessen Betreiber und Kunden sich offenbar vom heutigen Verkehr am meisten gestört fühlen. Strassen sind grundsätzlich auch Ver-kehrsflächen, welche der Öffentlichkeit zum
sogenannten Gemeingebrauch zur Verfügung stehen. Gesteigerter Gemeingebrauch durch Restaurationsbetriebe (Strassenrestaurants) ist nur zulässig, wenn sie mit dem Gemeingebrauch verträglich sind. Es
wäre geradezu paradox, die eigentliche Funktion der Strasse nur aufzuheben oder stark einzuschränken, weil der Verkehr auf der Strasse die gewerbliche Nutzung auf dem öffentlichen Strassenareal
stört! Das heisst, dass weitergehende Verkehrsmassnahmen sich primär auf die Bedürfnisse der Öffentlichkeit und sämtlicher Ver-kehrsteilnehmer, insbesondere auch der Fussgängerinnen und Fussgänger in
der Altstadt ausrich-ten sollten. Im Vordergrund steht also die Verkehrssicherheit für die Strassenbenützer.
Die Planungskommission äussert sich etwas widersprüchlich: Einerseits wird einstimmig beantragt, ein Fahrverbot für den motorisierten Verkehr am Landhausquai zwischen 13.30 Uhr und 06.00 Uhr
vorzusehen. Anderseits wird verlangt, dass die Erfahrungen mit den Pollern am Ritterquai sowie die definitive Schliessung der Wengibrücke Ende 2009 abgewartet werden sollte.
Die Stellungnahme der Stadtvereinigung und des Gewerbeverbandes, welche im Sommer 2008 eingefordert worden ist, traf unter der Federführung der Stadtvereinigung am 16. April 2009 ein. Die
Stadtvereinigung Solothurn hatte anfangs Jahr bei ihren Mitgliedern, welche an der Schaalgasse und am Landhausquai ihre Betriebe führen, eine Meinungsumfrage gemacht. Das Ergebnis lautet so, dass
sich eine Mehrheit der angefragten ‚vehement’ gegen eine Ausdehnung des Fahrverbots wendet. Die angesprochenen Geschäfte und Betriebe hätten sich eben gerade wegen der Zu-fahrtsmöglichkeiten in
diesen Strassenzügen niedergelassen. Sie seien abhängig von Kunden, die entweder rasch und schnell einkaufen wollten, gehbehindert oder älter seien. Es habe aber auch Geschäfte, welche andere
Unternehmen oder Restaurants beliefern und diesen kurzfristig Waren bringen oder dort abholen lassen müssten. Auch die Jugendherberge habe Bedenken angemeldet, weil ihre Gäste vielfach am Nachmittag
anreisten und natürlich ihr Gepäck ausladen wollten.
Ein möglicher Kompromissvorschlag könnte die Ausdehnung der Sperre auf den Samstagnachmit-tag sein, an dem doch viele Leute die Gassen bevölkerten und der Verkehr ein noch grösseres Problem
sei.
Das Stadtpräsidium war bereits bei der Beantwortung der eingangs zitierten Petition und Motion gegen die Ausdehnung des Fahrverbotes auf den Nachmittag. Die Interessen des einen Strassen-zuges – des
Landhausquais – wiegen gegenüber den Interessen anderer Strassenzüge – der Schaalgasse und der westlichen Hauptgasse – nicht schwerer. Zudem kann eine Ausdehnung der jetzigen Fussgängerzone durchaus
auch zum Gegenteil einer Belebung, nämlich zu einer Ver-ödung der Innenstadt führen. Beispiele in anderen Städten zeigen dies. Als weiterer negativer Punkt muss erwähnt werden, dass, wie auch die
jetzige Fussgängerzone bereits beweist, Mietzins-steigerungen in den anliegenden Liegenschaften realistischerweise zu erwarten wären. Daraus könnte eine weitere Ausdünnung des Angebotes und eine
Vermehrung der Filialgeschäfte resultie-ren, beides aus unserer Sicht nicht wünschbare Effekte. Die Änderung von Verkehrsregimes haben gerade in Städten oftmals langfristige Auswirkungen, die nicht
auf den ersten Blick voraussehbar sind. Deshalb lehnen wir die Erweiterung der Innenstadtsperre auf diesen Stadtteil nach wie vor ab.
Hingegen könnte der Vorschlag der Stadtvereinigung, die Verkehrssperre zum Beispiel auf den Samstagnachmittag auszudehnen, durchaus geprüft werden. Im Weiteren ist die definitive Sper-rung der
Wengibrücke nach der temporären Wiedereröffnung im Sommer dieses Jahres abzuwar-ten, insbesondere, weil möglicherweise zusätzliche Massnahmen getroffen werden müssen, um noch besser auf das
Fahrverbot auf der Wengibrücke aufmerksam zu machen. Damit kämen auch diejenigen Automobilisten nicht mehr auf die Idee, den Landhausquai zu befahren, welche die Sperrung der Wengibrücke erst auf dem
Storchenplatz realisieren. Im Übrigen erklären wir uns gerne bereit, zusammen mit den an den genannten Strassenzügen liegenden Geschäften, der (heutigen) Stadt- und Gewerbevereinigung Solothurn und
den Anwohnern weitere Massnahmen zu diskutieren, welche geeignet sein könnten, den unerwünschten Verkehr fernzuhalten und das Parkverbot besser durchzusetzen. Abschliessend muss aber nochmals betont
werden, dass solche Massnahmen nicht prioritär die gewerbliche Benutzung durch die Restaurationsbetriebe entlang des Landhausquais zulasten der öffentlichen Nutzung der Strassen im Gemeingebrauch
bevorzu-gen dürfen.
Mit dieser Begründung stellt das Stadtpräsidium den Antrag, das Postulat erheblich zu erklären.
Kurt Fluri, Stadtpräsident
23. Juni 2009
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